Änderung der Beteiligungsmöglichkeit an der Entwicklungsgenossenschaft Oikocredit
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Anlegerschutz kommt es ab Sommer 2022 zu Veränderungen bezüglich des Beteiligungsmodells bei Oikocredit in Deutschland. Was das für Anleger*innen bedeutet, erklären wir hier.
(Außerdem können Sie hier ein Interview mit dem Vorsitzenden des Westdeutschen Förderkreises Dietmar Blümer zu diesem Thema lesen)
Ab Sommer diesen Jahres gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Anlegerschutz. Danach werden die Förderkreise das bisherige Treuhandmodell nicht mehr anbieten.
Oikocredit International und die deutschen Oikocredit-Förderkreise arbeiten daher an einem neuen Beteiligungsmodell. Durch Vereinfachung und Vereinheitlichung bestehender Strukturen soll zum einen eine noch größere Wirkung für die Menschen und Gemeinschaften im globalen Süden erzielt werden. Zum anderen sieht das Modell vor, dass neben den bisherigen Mitgliedern der internationalen Genossenschaft (Kirchen, kirchliche Organisationen, Förderkreise, etc.) alle, auch Privatpersonen und andere Organisationen, direkt bei Oikocredit International Beteiligungen erwerben können. Dies war bisher nur über einen deutschen Förderkreise möglich. Wir rechnen mit dem neuen Modell zum Ende des Jahres 2022.
Änderungen für Anleger*innen
Der Förderkreis schließt nur noch bis zum 31. Mai 2022 neue Treuhandverträge für eine Beteiligung bei Oikocredit ab. Sobald das neue Oikocredit-Beteiligungsmodell in Deutschland startet, können neue Anleger*innen direkt bei Oikocredit International investieren.
Für Mitglieder bleiben die Förderkreise für einen gewissen Zeitraum bis zum Übergang in das künftige Beteiligungsmodell noch Treuhandverwalter.
An bestehenden Treuhandverträgen mit unserem Förderkreis ändert sich deshalb vorerst nichts. Die Aufstockung von Anteilen und der Verkauf von Treuhandanteilen sind über den 31. Mai 2022 hinaus weiterhin zu den bestehenden Konditionen möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle.
Fußnote:
Die neuen gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), Anlegerschutzgesetz (AnlSchStG), BaFin Merkblatt Blindpool